Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte als Lieferer durch Bestellung, Auftraggeber durch Bestellung, Vermieter, Zahlender und Zahlungsempfänger. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
2. Lieferung
Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich und werden auf eine angemessene Nachfrist verlängert unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen bei
nicht beherrschbaren Umständen, leichter Fahrlässigkeit, Eingriff von hoher Hand. Besteller und Lieferant sind dabei nur mit beiderseitiger Zustimmung vom Rücktritt berechtigt.
3. Bestellung
Nur schriftliche Bestellungen und Abmachungen haben Gültigkeit. Der vorgeschriebene Liefertermin ist einzuhalten. Bei Widerruf der Bestellung hat der Widerrufende die anfallenden nachweislichen Kosten zu tragen. Sind sie nicht nachweislich und kann sich nicht geeinigt werden, so gilt ein Ersatz von 10% des Vertragswertes als vereinbart. Bestellungen, die durch uns und unsere Mitarbeiter an Lieferanten gegeben werden, sind uns bei Rechnungslegung durch Beilegen einer Bestellkopie oder Benennung des bestellenden Vertreters und Bestelldatum auf der Lieferantenrechnung mitzuteilen. Wir bestellen grundsätzlich frachtfrei, diese Kosten sind durch den Lieferanten auf die Ware umzulegen.
4. Auftragsbestätigung
Als Auftragsbestätigung zählt die Bestellung, sofern nicht anders vereinbart. Aufträge von uns oder unseren Mitarbeitern an Lieferanten über 1000,- Euro, die nicht bestätigt wurden, sind für uns unverbindlich. Ständige Lieferverzögerung, Änderung der Preise im Angebot, Mangel an Lieferungen/Leistungen seitens der Lieferanten binden uns nicht an den Auftrag.
5. Vermietung
Der Vermieter vermietet auf eigenes Risiko im Rahmen seiner Versicherung. Für den Eigenanteil haftet der Mieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Schäden durch Verschleiß und Abschreibung trägt der Vermieter. Schäden durch unsachgemäßen Umgang, Untergang, Fahrlässigkeit, unterlassener Hinweispflicht haftet der Mieter. Der Vermieter ist für die Funktionsfähigkeit des Mietgegenstandes verantwortlich. Der Mieter arbeitet, sofern nichts anderes vereinbart, auf eigenes Risiko und ist bei der Rückgabe zur Mangelanzeige verpflichtet. Er haftet fünf Werktage nach Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern nicht anders vereinbart.
6. Beanstandungen und Mängelrügen
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens acht Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung richten sich die Ansprüche des Bestellers nach Ziffer 8 und 9. Rücksendungen dürfen nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden.
7. Preise
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise. Die bei Vertragsabschluss genannten Preise sind daher nur vorläufig. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager und beinhalten weder Umsatzsteuer noch Fracht, Versandpackung und Versicherung. Es gilt unsere Versandkostenregelung in der jeweils gültigen Form. Bei sämtlichen Bruttopreisen handelt es sich um unverbindlich empfohlene Preise. Bei Reparaturrechnungen und Bestellungen unter 50,- Euro wird kein Rabatt gewährt. Reparaturrechnungen sind sofort - netto - zahlbar.
8. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, für die Gefahr gilt dies auch dann, wenn die Firma Leuteritz Farmservice GmbH die Kosten des Transports übernimmt. Sofern nicht anders vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Sonderwünsche des Bestellers (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten soweit möglich berücksichtigt
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben.
9. Gewährleistung
Wir leisten, wenn nicht anders vereinbart, sechs Monate Gewähr auf die Leistung, die durch uns bei der Ausführung des Auftrages erbracht wurde. Für Handelsware, die bei uns bezogen wurde, gelten die Gewährleistungen des jeweiligen Lieferanten.
Änderung in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Beanstandung. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung oder Bestätigung. Ist der Gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet, kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen. Statt Nachbesserung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Rückgängigmachung des Auftrages oder die Herabsetzung des Auftragspreises zu verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist, uns in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von uns verweigert oder von uns schuldhaft verzögert wird. Auch bei einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht ist ein Anspruch auf Schadenersatz, und zwar auch für den Schaden, der durch die zu späte Nachbesserung entsteht, ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Besteller ist nur berechtigt, die Rückgängigmachung des Auftrages oder die Herabsetzung des Auftragspreises zu verlangen. Der Ausschluss des Schadenersatzanspruches gilt nicht, wenn dem gelieferten Gegenstand eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
10. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) zu melden. Bestehen Ansprüche aus der Beschädigung oder dem Untergang der noch nicht vollständig bezahlten Ware gegenüber Dritten, so tritt der Besteller schon jetzt seine Zahlungsansprüche hieraus an uns ab.
Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Werden die Forderungen des Bestellers aus Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unserer Forderungen gegenüber dem Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet.
11. Zahlungen
Unsere Rechnungen für Lieferanten sind zahlbar rein netto 8 Werktage nach Rechnungsdatum. Längere Zahlungsziele und Skonto gelten nur wenn vertraglich vereinbart. Zahlungen werden stets auf die ältelst fällige Rechnung verrechnet. Reparaturrechnungen sind bei Erhalt rein netto zahlbar.
Wird das Zahlungsziel überschritten, haben wir das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7% zu berechnen. dieser Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine Belastung mit einem wesentlich niedrigeren Zinssatz nachweist oder wir die Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen. In jedem Fall sind wir berechtigt, mindestens den gesetzlichen Zinssatz zu fordern. Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Ein Skontoabzug für Zahlungen mittels Wechsel wird nicht gewährt. Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen geleistet werden. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12. Sonstige Ansprüche
Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Gleicherweise ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritten, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Handlung durch den Besteller oder Dritte usw. entstanden sind.
13. Alternative Streitschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und Informationspflichten
Die Firma Leuteritz Farmservice GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.